Neubauförderung
Die Bundesregierung fördert nur noch energieeffiziente Häuser und Wohnungen im sogenannten Ersterwerb. Beim „Klimafreundlichen Neubau“ geht es um Klimaschutz und daher ist das Effizienzhaus der Standard. Gleichzeitig soll durch das klimafreundliche Bauen die Emission an Treibhausgasen vermindert werden.
Förderberechtigung
Anträge können von Unternehmen, Investoren, Genossenschaften und Privatpersonen gestellt werden.
Anträge für eine Förderung können bei der KfW gestellt werden.
Förderprogramme
- 297: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude - private Selbstnutzung“
- 298: „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude“
- 300: „Wohneigentum für Familien“
Bedingungen
Neubau, Kauf oder Sanierung eines neuen Effizienzhauses wird gefördert, vorausgesetzt, die Immobilie erfüllt den Energiestandard Effizienzhaus 40.
So viel gibt es
- Pro Wohneinheit gibt es einen Kredithöchstbetrag von bis zu 100.000 Euro, wenn das Wohngebäude klimafreundlich, aber ohne Nachhaltigkeitssiegel ist.
- Verfügt das Gebäude über das QNG-Siegel, gibt es einen geförderten Kredit von maximal 150.000 Euro.
- Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro, maßgeblich im 2. und 3. Jahr vor Antragstellung, können je nach Anzahl der Kinder bis zu 240.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen bekommen.